SatTec Themenjahr Satellitentechnologie
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Rechtliche Anforderungen

Innerhalb Europas gibt es Standardrechtsvorschriften, welche den Betrieb von unbemannten Freiballons regeln. Die hier genannten Vorschriften beziehen sich nur auf die einzuholenden Anträge und das Ballonsystem. Sollten telekommunikative Funksysteme mitgeführt werden, müssen gesonderte Normen eingehalten werden.

In der „DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 923/2012“ unter dem Unterpunkt „SERA.3140 Unbemannte Freiballone“ und der Anlage 2 "Unbemannte Freiballone" sind alle Rechtsvorschriften für die Durchführung eines (leichten) Ballonsystems aufgezählt.

Die folgenden Angaben zu den Rechtsvorschriften sind ohne Gewähr und haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit:

Ballonsystem

Ein Auszug aus den Rechtsvorschriften ist in der unten stehenden Tabelle aufgeführt. In dieser Vorschrift ist außerdem geregelt, dass beim Auftreffen des Ballons auf dem Boden eine Vorrichtung zur Gefahrenminimierung, beispielsweise in Form eines Fallschirms angebracht sein muss.

NutzlastGewicht
Gesamtmasse ≤ 4 kg
Kein Paket > 3 kg
Kein Paket mit Flächendichte
und gleichzeitiger Masse
> 13g/cm²
> 2 kg
Bruchlast der Nutzlast-Ballon Verbindung < 230 N

Genehmigungen

Die Erteilung der Aufstiegserlaubnis ist in Deutschland Sache der Länder. Daher muss für das jeweilige Bundesland eine Erlaubnis beim Luftfahrtbundesamt sowie der Deutschen Flugsicherung eingeholt werden. Beide Anträge können per E-Mail erfolgen, wobei eine Bearbeitungszeit von circa 4 Wochen mit eingeplant werden sollte. Für die Erlaubnis ist auch die Zustimmung des Grundstückseigentümers, sowie eine spezielle Haftpflichtversicherung erforderlich. Zudem muss vor dem Start auch von eventuell angrenzenden Flughäfen eine Flugfreigabe eingeholt werden.